Patienteninformation
Die Liquidation erfolgt nach der GebüH (Gebührenordnung für Heilpraktiker) mit dem Höchstsatz der jeweiligen Abrechnungsziffer. Informieren Sie sich bitte vorab bei Ihrer Krankenkasse, welche Kosten übernommen werden. Hier gibt es sehr große Unterschiede in den einzelnen tariflichen Leistungen der verschiedenen Versicherungsunternehmen.
Zusatzversicherte, Beamte oder Behördenbedienstete erhalten oft nur Beihilfe zu den Liquidationen und deren Verordnungen. Bitte klären sie vor den Behandlungen, welche Zuzahlungen Sie gegebenenfalls selbst leisten müssen.
Gesetzliche Krankenkassen übernehmen in der Regel keine Heilpraktikerkosten. Hier gibt es nur wenige Ausnahmen bei meist schwerwiegenden Erkrankungen.